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Zum Antrag: Sicherheit und Aufenthaltsqualität auf dem Neumarkt

Im Hauptausschuss am 10.12.2020 hatte Fraktionvorsitzender Ludger Bitter letztmalig gefragt, wann die Parkraumgestaltung auf dem Neumarkt endlich zeitgemäß angepasst wird, um dadurch die Sicherheit für Fußgänger in diesem Bereich wesentlich zu erhöhen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass dies immer noch nicht umgesetzt wurde, da doch in der Tiefgarage ausreichend Parkraum für Innenstadtbesucher vorhanden ist und sicherheitsrelevante bedenken nicht von der Hand zu weisen sind.

Im Mobilitätskonzept der Stadt spiegeln sich folglich auch entsprechende Hinweise und Empfehlungen wieder:

Straßenräume sind Hauptbestandteile des öffentlichen Raumes und Lebens einer Stadt. Die Gestaltung der Straßenräume trägt daher entscheidend zu den Qualitäten einer Stadt bei, wobei die Gestaltung je nach umgebender Bebauung und Nutzung variiert:

Begrünungselemente, Sitz- und Spielmöglichkeiten, ansprechend gestaltete Fassaden sowie geringe Einflüsse durch fahrende und ruhende Kfz sind allgemein anerkannte Qualitätsmerkmale attraktiver öffentlicher Räume – die sich in unterschiedlicher Intensität auf zentralen Plätzen und Hauptstraßen, aber auch in den Wohnstraßen einer Stadt wiederfinden.

Dabei stellt die Verkehrssicherheit einen sehr wichtigen Belang dar: gut einsehbare Straßenräume ermöglichen gute Sichtbeziehungen zwischen den verschiedenen Verkehrsarten und tragen so zur Vermeidung von Unfällen bei.

Verkehrssichere öffentliche (Straßen-)Räume tragen letztlich wiederum zu einer steigenden Attraktivität der Stadt und der Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) bei.

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden die folgenden zentralen Handlungserfordernisse in Ibbenbüren ermittelt:

  • Straßenraumgestaltung meist stark auf den Kfz-Verkehr ausgerichtet
  • Teilweise überdimensioniertes Parkplatzangebot, schränkt Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität ein
  • Verbesserungswürdige Aufenthaltsqualitäten in den Zentren

Die Zieldimensionen „Mobilitätsverbund vorrangig ausbauen & fördern, attraktive Aufenthalts- & Bewegungsräume schaffen und Verkehrssicherheit erhöhen“ sind besonders wichtige Rahmenbedingungen für die Maßnahmenfelder im Handlungsfeld Straßenraumgestaltung.

Die Parksituation am Neumarkt ist also anerkannt fragwürdig, anachronistisch und eine Veränderung überfällig. Daher beantragt die UWG IFI-Fraktion, dass die Parkenplätze auf dem Neumarkt im Sinne des Mobilitätskonzeptes endlich umgestaltet und dort attraktive Aufenthalts- & Bewegungsräume geschaffen werden. Verkehrssichere öffentliche Räume tragen letztlich wiederum zu einer steigenden Attraktivität der Stadt und der Nahmobilität Fuß- und Radverkehr bei.

Die Vorgaben des Mobilitätskonzeptes sollten endlich und ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.