
Wer in Corona-Zeiten am digitalen Unterricht an den Schulen teilnehmen möchte, benötigt einen funktionsfähigen PC oder ein Tablet.
Leider haben nicht alle Familien, die Sozialleistungen beziehen, die Möglichkeit, ihren Kindern ein entsprechendes Gerät zur Verfügung zu stellen. Gerade in der jetzigen Pandemiezeit fehlt sozialschwachen Familien Geld. Die Kinder besuchen nur eingeschränkt die Schule und Kita. Somit haben die Eltern wesentlich mehr Ausgaben für Lebensmittel usw.
Uns ist es wichtig, dass jeder Schüler am Online-Unterricht teilnehmen kann und das mit einem funktionsfähigen Endgerät. Viele Schüler sozialschwacher Familien nutzen ein Handy, um die Aufgaben der Schule zu erledigen. Da kann man allerdings nur eingeschränkt mitarbeiten.
Die UWG IFI beantragt, dass sozialschwache Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, einen Zuschuss von 150 € pro Schüler/Kind für einen PC/Tablet erhalten, um die Familien nicht nur in der Corona-Zeit zu entlasten, sondern vor allem eine gute Bildung und Chancengleichheit aller Schüler zu gewährleisten.
Das Landessozialgericht Essen hat am Montag, dem 25.05.2020 hierzu einen Beschluss veröffentlicht: (Az. L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B). Die Kosten für das Tablet stellten einen „anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“ dar, entschieden die Richter. Es handle sich um einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“. Denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden. Die Kosten für die Anschaffung veranschlagte das Gericht mit 150 Euro/Tablet.“