
Die UWG IFI – Fraktion beantragt, das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung gebührenfrei zu stellen
Ab 2020/2021 soll im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Ibbenbüren, die sogenannte Regelkindergartenzeit, also der Bereich Ü3, durchgehend gebührenfrei gestellt werden.
Begründung:
„Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie, unterstützen die Eltern und haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Frühkindliche Bildung und qualifizierte Betreuungsangebote stehen dabei im Mittelpunkt.“ Sie sind keine Verwahranstalten, sondern haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Bildung aber muss nach Überzeugung der UWG IFI – Fraktion gebührenfrei sein, vom Kindergarten bis zur Hochschule.
Nach Auffassung der UWG IFI – Fraktion können jährliche Mehrkosten für ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr mit rd. 500 T€ beziffert werden. Sicher viel Geld.
Die UWG IFI – Fraktion fordert für Ibbenbüren eine Familienpolitik, die sozial gerecht ist. Eltern mit einem geringen Einkommen empfinden Kindergartengebühren als deutliche finanzielle Belastung. Manche Eltern stellen sich die Frage, ob sie einen Kindergartenplatz überhaupt bezahlen können und melden ihr Kind ggf. nicht in einer Kita an. Frühkindliche Bildung ist allerdings ein wichtiges Gut, weil sie den Zugang zu Bildung generell erhöht und damit die Chancengleichheit aller Kinder.
Eltern, die sich für Kinder entscheiden, tun dies auch bestimmt nicht vorrangig, um der Gesellschaft einen Gefallen zu tun. Faktisch aber stellen sie sich damit in den Dienst der Gesellschaft. Genannt seien nur die Stichworte Demografie und Arbeitskräftemangel.
Deshalb steht die Gesellschaft diesen Eltern gegenüber in einer Bringschuld und muss bereit sein, Mehrkosten im Kindergartenbereich zu übernehmen. Ein gebührenfreier Kindergartenbesuch für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren trägt also auch dazu bei, dass die Sprachförderung früher und besser greift. (Das ist bei weitem nicht nur ein Thema für Kinder fremdsprachiger Eltern.) Das spart viel Zeit, Mühen und Kosten in der Grundschule und führt nach Einschätzung von Fachleuten im Durchschnitt zu signifikant besseren Schulabschlüssen.
In vielen Bundesländern gibt es solche oder sogar darüber hinaus geltende Regelungen, als Beispiel „Niedersachen“. Dort brauchen Eltern seit dem 01.08.2018 keine Gebühren für die Betreuung der Ü-3 Kinder in Kindertageseinrichtungen zahlen.
Zusammenfassend:
Für Gebühren an Kindertageseinrichtungen gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Im Gegenteil, die Gebührenfreiheit für Kinder von drei bis sechs Jahren entlastet Familien finanziell, sie fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schafft mehr Bildungsgerechtigkeit. Nicht zuletzt bekämpft sie Kinderarmut und macht die Stadt Ibbenbüren zu einem attraktiven Wohn- und Lebensort für junge Familien.