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Bebauung des Magnusgeländes durch die IVZ jetzt in 2020

Fraktionsvorsitzender der UWG IFI-Fraktion Ludger Bitter verweist erneut darauf, dass die Fraktion dem neuen Planentwurf der agn/IVZ“, der am 20. März dieses Jahres im Rat vorgestellt wurde, nicht zugestimmt hat und auch nicht zustimmen wird.

In meiner Hh-Rede vom 14.12.2018 hab ich die Auffassung der Fraktion deutlich dargestellt:

„Ich wünsche uns, dass das Projekt Magnus mit größtmöglicher Offenheit vorangebracht wird. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die definitive Zusage des Bauherrn gilt, nämlich das Projekt ohne Wenn und Aber, 1 zu 1, wie im April 2017 vorgestellt, in einem Rutsch umzusetzen – und dies in Zusammenarbeit mit dem Nachbarn, sprich im Einklang mit dem Bodelschwingh-Areal, um auch städtebauliche Akzente zu setzen. Da nehme ich jetzt nicht nur die Verwaltung, sondern insbesondere auch den Bauherrn in die Verantwortung. Das Magnus-Gelände, verehrte RatskollegenInnen, ist aber mittlerweile wohl wieder in seinem Dornröschenschlaf versunken; und zurzeit findet sich wohl keiner, der es wieder wachküsst. Ich hoffe aber, dass der Schlaf nicht so lange dauert wie beim Vorgänger, denn der hat seinerzeit auch versprochen, dass sein Projekt 1 zu 1 in einem Guss hergestellt werde. Man muss auch wohl hier wieder ein großer Optimist sein.“

Der nunmehr vorgelegte Planentwurf der agn/IVZ hat mit dem Projekt von April 2017 nichts mehr zu tun. Ein Gebäude mit einer Höhe von rd. 25 m erdrückt jede städteplanerische Bauentwicklung ibbs. Das Eingangstor der Stadt ibb würde mit diesem geplanten Bauklotz mit Sicherheit nicht optisch aufgewertet. Die Auffassung der UWG IFI deckt sich insoweit mit der des von sechs renommierten Architekten besetzten Gestaltungsbeirats, der sich deutlich ablehnend zu diesem Projekt geäußert hat. Danach sei es aus städteplanerischer Sicht zwingend geboten, min. ein bis zwei Stockwerke niedriger zu bauen und Änderungen an der äußeren Fassade vorzunehmen. Der Rat der Stadt ibb ist nicht dafür da, die wirtschaftlichen Bedenken der IVZ durch eine weitere, städteplanerisch nicht vertretbare Aufstockung auszugleichen. Vorrang gebührt nach wie vor der innerstädtischen Gestaltung der Stadt ibb. Dieser Bauklotz trägt jedenfalls nicht dazu bei.