
UWG IFI-Fraktion fordert andere Umsetzung
Die haushaltstechnische Umsetzung einer Baumschutzsatzung ist mit Zustimmung der SPD, der Grünen und des Bürgermeisters im Rat beschlossen worden.
2008 wurde erstmals ein Antrag der Grünen auf eine Baumschutzsatzung gestellt, der seinerzeit abgelehnt wurde. Mit den Vorgaben in der jetzigen Entwurfsfassung einer Baumschutzsatzung entsteht mit Zustimmung des Bürgermeisters für die Verwaltung ein überbordender Verwaltungsakt, der auch mit Umweltschutzgründen nicht zu rechtfertigen ist.
Sollte eine Baumschutzsatzung in dieser Form umgesetzt werden, bedeutet dies eine erhebliche Eingriffssituation in die Verfügungsrechte privater Baumeigentümer. Darüber hinaus wird die Satzung bewirken, dass noch vor deren Inkrafttreten, jetzt schnell noch Bäume gefällt werden, um eine verwaltungskonforme Behinderung zu vermeiden.
Die Genehmigungsgebühren für die Entfernung EINES Baumes belaufen sich z.Zt. auf rd. 85,00 €. Die Kosten für die Erstellung und Umsetzung der Baumschutzsatzung betragen rd. 50.000 € und die laufenden zusätzlichen Personalkosten für die Einhaltung der Satzung sind mit rd. 42.000 € pro Jahr – Tendenz steigend – laut Verwaltungsvorlagen angesetzt.
Festzuhalten bleibt, dass seit dem ersten Antrag ibb-weit keine wilden Abholzungen festgestellt werden konnten. Der Bürger, dem bei einer geplanten baulichen Maßnahme, ein Baum im Wege steht, muss künftig einen schriftlichen Antrag auf dessen Fällung in der Verwaltung stellen, unter Beachtung sämtlicher Auflagen.
Die UWG IFI unterstützt selbstverständlich den Schutz von Natur und Bäumen und insbesondere auch von Obstbaumalleen voll und ganz. Jedoch muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein und Kosten von 50.000 € sollten deshalb einmalig direkt in Baumanpflanzungen und die zu erwartenden Personalkosten von rd. 42.000 € jährlich z.B. in den Aufbau eines Waldes investiert werden, denn davon hätte auch die nächste Generation Klimaschutzvorteile. Die UWG IFI-Fraktion fordert diese nachhaltige Umsetzung des Beschlussvorschlags.
Unseren Antrag finden Sie auch als PDF-Download hier: