
UWG möchte Verbesserungen für Radfahrende und Fußgänger in der Stadt – Die Verkehrssicherheit etabliert sich leider als chronisches Thema
Bereits in der Vergangenheit gestellte Anträge, nicht nur der UWG-IFI warten noch immer auf Umsetzung oder wenigstens auf eine proaktive Bearbeitung.
So sollen durch verbesserte Straßenmarkierungen Gefahrenschwerpunkte entschärft werden. Nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer könnten dann besser zurecht kommen, insbesondere Schulkinder auf dem Weg zur Schule wären besser geschützt.
Zu den im Antrag genannten Straßen gehören folgende Bereiche:
Ölmühlenstraße, Schniederbergstraße (K40): An den Bushaltestellen und Kreuzungspunkten für Radfahrende und Fußgänger (Wanderwegen) soll die Fahrbahnmarkierung nachgebessert werden. Ziel der Markierungen soll sein, den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Übergänge aufmerksam zu machen, die Fahrbahn optisch zu verengen und so die Geschwindigkeit in diesen Bereichen zu verlangsamen. Um die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen weiter zu erhöhen, sollten diese Bereiche adäquat beleuchtet werden.
Steinbrinkheide (K24): An den Einmündungen Auf der Lau und Fuggerstraße werden Radfahrende zum Gewähren der Vorfahrt durch eine entsprechende Beschilderung verpflichtet. Entgegen der üblichen Regelung werden hier die Radfahrenden diskriminiert und an einem flüssigen Vorankommen gehindert. Diese Bereiche sollten also nachträglich so markiert werden, dass den aus- und einfahrenden Autos verdeutlicht wird, dass sie einen Radweg kreuzen und auf die übliche Vorfahrtsregel achten sollen. Zudem wäre es förderlich, ebendiese Bereiche auch zu beleuchten, damit die Sicherheit weiter erhöht wird.
Kreisverkehr K24/ Alstedder Straße: Beim Bau des Kreisverkehrs wurden die Einmündungen der Alstedder Straße so gelegt, dass die Geschwindigkeit nicht zwingend angemessen verlangsamt wird. Dabei ist die grundlegende Idee bei Kreisverkehren eigentlich, dass der einfahrende Verkehr die Geschwindigkeit so verlangsamt, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit haben, sich problemlos in den Verkehrsfluss einzureihen. Insbesondere die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer werden hier völlig ignoriert. Die vorgesehenen Querungsbereiche sind weder farblich markiert, noch werden sie dem MIV so verdeutlicht, dass entsprechende Rücksichtnahme möglich wird. Eine nachträgliche Markierung der Fahrbahnoberfläche soll folglich die Querungsstellen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer kennzeichnen und auf die Vorfahrtsregeln für ausfahrende Autos deutlich machen. Ferner soll der Bereich innerhalb des Kreisverkehrs durch entsprechende Markierungen verengt werden, damit der MIV bei Durchfahrten auch wirklich die Geschwindigkeit reduziert.
Kreisverkehr am Dörnebrink: Beim Bau des Kreisverkehrs wurden die Radwege so gelegt, dass eine einheitliche Richtung für Radfahrende nicht vorgesehen ist. Zudem wird die Geschwindigkeit durch den MIV nicht zwingend angemessen verlangsamt. Insbesondere die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer werden auch hier völlig ignoriert. Die vorgesehenen Querungsbereiche sind weder farblich markiert, noch werden sie dem MIV so verdeutlicht, dass entsprechende Rücksichtnahme möglich wird.
Besonders wichtig erscheint dieser Kreisverkehr, weil er in der Verbindung zwischen Laggenbeck und Ibbenbüren Teil des Schulwegs ist. Eine nachträgliche Markierung der Fahrbahnoberfläche, also Radwegkennzeichnung und Zebrastreifen, soll folglich die Querungsstellen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer kennzeichnen und auf die Vorfahrtsregeln für ausfahrende Autos deutlich machen.
Dörnebrink: Diese Straße ist für Radfahrende sehr gefährlich, weil sie weder beleuchtet ist und auch keine separate Wegführung für Radfahrende vorgesehen ist. Dabei wird der Dörnebrink von Berufspendlern ins Gewerbegebiet genauso genutzt, wie von Bussen und Schwerlastwagen. Bis zu einer letztendlichen Bauplanung soll wenigstens der gut ausgebaute Fußweg für Radfahrende freigegeben werden, weil der markierte Fahrradschutzstreifen völlig unzureichend ist. Eine nachträgliche Markierung der Fahrbahnoberfläche soll die Querungsstellen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer kennzeichnen und auf die Vorfahrtsregeln deutlich machen. Ferner soll der Bereich innerhalb der Kreisverkehre durch entsprechende Markierungen verengt werden, damit der motorisierte Verkehr bei Durchfahrten auch wirklich die Geschwindigkeit reduziert. Um die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, sollten diese Bereiche adäquat beleuchtet werden.
Es liegt im Interesse der Stadt, den nichtmotorisierten Personennahverkehr zu fördern und zu unterstützen. Die UWG IFI setzt sich dafür ein, dass Ibbenbüren auch wirklich eine fahrradfreundliche Stadt für alle Bürger wird.