
Die Freude der UWG-Fraktion ist nicht ganz ungetrübt, wenn die Verwaltung davon ausgeht, für das Jahr 2021 mit rd. 377 T€ Mehreinnahmen über den Starkverschmutzerzuschlag rechnen zu können.
Dieser Zuschlag wird von Gewerbebetrieben erhoben, deren Abwässer wesentlich schwieriger und kostenintensiver als häusliches Abwasser zu reinigen sind. Der Zuschlag berechnet sich nach dem Verschmutzungsgrad des eingeleiteten Abwassers und der Wassermenge.
Die UWG hat dazu erstmals 2012 den Antrag auf Gebührengerechtigkeit gestellt, der leider erst 2014 vom Rat beschlossen wurde. Bis 2014 musste der Bürger also die hohen Kosten der Verursacher mit bezahlen! Die Einführung der Starkverschmutzerabgabe hat uns Bürgern bislang rd. 1.5 Mio. € an Einsparung gebracht und darauf ist die UWG IFI mehr als stolz.
Die UWG IFI fordert, dass aus Umweltschutzgründen diese Firmen ihre Abwässer vor Ort bereits soweit reinigen bzw. ihre Produktionsabläufe so umstellen, dass eine Starkverschmutzerabgabe nicht mehr erhoben werden muss.