
Bereits im Januar 2019 beantragte die UWG IFI die bauliche Überarbeitung des Einmündungsbereiches der Gravenhorster Straße – Ecke Brockwiesenstraße
Die UWG IFI sieht an dieser Örtlichkeit erheblichen Handlungsbedarf, da sich die Verkehrssituation, insbesondere für den Linksabbiegerverkehr der Brockwiesenstraße auf die Gravenhorster Straße mit Fahrtrichtung Innenstadt, zu den Spitzenzeiten durch das stark gewachsene Verkehrsaufkommen erheblich verschärft hat.
Zudem kommt es durch die erhöhte Verkehrssituation zu den Spitzenzeiten im gesamten Bereich der Gravenhorster Straße dazu, dass einfahrender Verkehr nur nach langen Wartezeiten eine ausreichende Lücke zum Einfahren findet. Das Problem besteht besonders für Linksabbieger.
Aufgrund dieser Dichte führen schon kleine Fehleinschätzungen zu gefährlichen Situationen, teilweise zu Unfallgeschehen. Die Gründe für den Gefährdungspunkt Gravenhorster Straße – Ecke Brockwiesenstraße sind:
- erhebliches Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten (07.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr) durch die wachsende Westvorstadt (hinzugezogene Haushalte, Kindergarten, Altenheim, K&K-Markt),
- beidseitiges Befahren des Radweges, insbesondere durch Schüler (Schulweg). Diese queren den Einmündungsbereich erlaubt aus der „falschen“ Richtung – Umleitungsstrecke bei Unfällen auf der BAB-Abkürzerverkehr der Kampstraße, die Verbindungsstück zum Püsselbürener Damm ist.
Die verkehrliche Einrichtung und Bewertung des Einmündungsbereiches erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Frequentierung und das damit verbundene Gefahrenpotenzial zu den Spitzenzeiten eine gänzlich andere war. Die uns vorliegende städtische Erhebung der Verkehrszahlen entspricht – nach Rücksprache mit dem Baulastträger – nicht einer erforderlichen Erhebung zur Bewertung der Situation an angegebener Stelle.
Die UWG IFI bittet in diesem Zusammenhang ferner darum, keine Verkehrszahlen im Mittel zu berechnen, weil die Gefahrensituation sich zu den benannten Spitzenzeiten ergibt!
Die UWG IFI weist darauf hin, dass bei einer baulichen Veränderung z.B. durch einen Minikreisverkehr oder einer Lichtzeichenanlage der gesamte untergeordnete Verkehr der Gravenhorster Straße, insbesondere der Linksabbiegerverkehr profitieren würde, da der Verkehrsfluss unterbrochen würde und sich so Einfahrlücken und größere Einfahrzeiten ergeben würden, was weitere Unfallgefahren auch an anderen Einmündungs,- Kreuzungs,- und Überquerungsstellen minimieren würde.