
Antrag zur Freistellung des 3. Kindergartenjahres von Elternbeiträgen/-gebühren
Gemäß des bereits veröffentlichten Presseberichtes über KITA-Gebühren in Ibbenbüren (siehe unten), hat die Fraktion der UWG – Intiative Für Ibbenbüren den entsprechenden Antrag auf Freistellung von Gebühren/ Elternbeiträgen ab dem 3. Kindergartenjahr dem Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren, Herrn Dr. Schrameyer, zugestellt.
Dieses ist der zweite Antrag in dieser Thematik seit 2019. Jetzt gilt es abzuwarten was geschieht…
Lesen Sie hier den Antrag in Gänze:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Schrameyer,
bezugnehmend auf unseren Antrag zur Freistellung der 3. Kindergartenjahres von Elternbeiträgen/- gebühren von Oktober 2019, möchten wir diesen Antrag wiederholen.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Ibbenbüren erhöhen sich die Elternbeiträge analog der vom Landesjugendamt veröffentlichten Fortschreibungsrate. Demnach sind die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/26 entsprechend um „+9,49 %“ fortzuschreiben. Diese Erhöhung sehen wir aus sozialen Gründen sehr kritisch an. In dieser Zeit, in der viele Haushalte bereits unter starken finanziellen Belastungen leiden, ist diese Gebührenerhöhung für uns nicht nachvollziehbar und umsetzbar.
Die UWG IFI – Fraktion beantragt, ab 2025/2026 im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Ibbenbüren das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung gebührenfrei zu stellen, also gleichzeitig zur Kostenübernahme für das zweite Kindergartenjahr vor der Einschulung durch das Land NRW. Für die sogenannte Regelkindergartenzeit, also den Bereich Ü3, ergäbe sich damit eine durchgehende soziale Gebührenfreiheit. Nach Auffassung der UWG IFI Fraktion können jährliche Mehrkosten, für ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr in ibb, mit rd. 500 T€ beziffert werden. Wir schlagen vor die Kosten bei den freiwilligen Leistungen der Stadt ibb einzusparen.